Eine andere Schülermutter legte mir einmal bei einem Gesprächstermin eine Liste vor, was an der Schule alles änderungswürdig sei sowie das Angebot, dass sie sich darum kümmern könne.
Natürlich stellen diese zwei Beispiele zwei Extrema dar, die allerdings durchaus näher zu betrachten sind.
Zwei Fakten vorab:
- Eine Grundschule lebt von der Kooperation mit den Eltern und kann nur durch diese bestehen.
- Eltern können jedoch nur an bestimmten Punkten des Schullebens mitwirken.
Gerade in der Klassengemeinschaft sind engagierte und tatkräftige Eltern von enormer Wichtigkeit. Die gewählten Elternvertreter sind sowohl Mitglieder der Schulpflegschaft (und bestimmen damit auch über Belange der gesamten Schule) als auch das Sprachrohr zwischen der Klassenleitung und den Eltern.
In den Versammlungen der Klassenpflegschaft findet ein Informations- und Meinungsaustausch zu Schulangelegenheiten und insbeondere zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit statt. Die Klassenpflegschaft soll bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte beteiligt werden. Eltern haben für jedes Kind eine gemeinsame Stimme. Zu Beginn eines Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und deren Stellvertretung. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.
(Quelle: http://www.bildung.koeln.de/schule/schulen_koeln/mitwirkung/eltern/index.html?PHPSESSID=6c2d49825b414366953f87459b33fce0).
(Quelle: http://www.bildung.koeln.de/schule/schulen_koeln/mitwirkung/eltern/index.html?PHPSESSID=6c2d49825b414366953f87459b33fce0).
Doch auch andere Helfer werden über das Schuljahr hinweg immer wieder gesucht, z.B. als Begleiter bei Ausflügen oder Klassenfahrten, beim Laternenbasteln, bei der Organisation von Festen usw.
Manchmal übernehmen Eltern auch gerne kleine Dienste, wie die Leitung einer AG oder die Funktion einer "Lesemutter".
Innerhalb der Schulgemeinschaft gibt es, wie oben erwähnt, die Schulpflegschaft, die sich z.B. um die Festlegung und Organisation von Terminen kümmert oder tagesaktuelle Themen bespricht: Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften/Jahrgangspflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Interessen der Eltern an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule, berät über wichtige Angelegenheiten und hat das Recht, Anträge bei der Schulkonferenz einzubringen.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und Stellvertreter sowie die Vertreter für Schulkonferenz und Fach-konferenzen (beratende Stimme).Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern - die Elternversammlung - einberufen.(Quelle: http://www.bildung.koeln.de/schule/schulen_koeln/mitwirkung/eltern/index.html?PHPSESSID=6c2d49825b414366953f87459b33fce0)
Doch auch in der Schule sind freiwillige Eltern stets bei diversen Aktivitäten willkommen.
Jedoch seien zwei Dinge angemerkt:
- Dem Elternengagement sind auch Grenzen gesetzt. Immer wieder möchten Eltern auch über Schulinterna (z.B. Anzahl der AGs an einer Schule, Stundenspiegel) oder Personalien (wer übernimmt eine Klasse, Wechsel eines Klassenlehrers...) mitbestimmen. Hier kann nur die Schulleitung bzw. in vielen Fällen lediglich die Schulaufsicht bestimmen. Hier müssen Eltern auch akzeptieren, dass das Schulleben unter anderem auch "von oben" mitgestaltet wird.
- Kein Elternteil darf zur Mitarbeit gezwungen werden. Vielen fehlt schlechthin die Zeit, sich noch zusätzlich in der Schule zu organisieren. Andere interessieren sich auch nicht hierfür. Auch das muss akzeptiert werden. Was jedoch keinesfalls sein darf, ist ein mangelndes Interesse an seinem Kind innerhalb der Schule. Darum sind Elterngespräche und der Besuch von Sprechtagen unabdingbar!!!